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DSGVO - Was Sie wissen müssen

Vertrauen Sie uns!

Mit Wirkung vom 25. Mai 2018 werden bislang geltende datenschutzrechtliche Regelungen durch die s.g. Datenschutzgrundverordnung europaweit ersetzt. Hier werden einheitliche Datenschutzregelungen vorgeschrieben.

Insbesondere die weichen Daten, wie Kundennamen, Adressen, Telefonnummern oder Mailadressen bedürfen des besonderen Schutzes.
Wir verwenden diese Daten nur zum Zwecke der Durchführung unserer Verwaltertätigkeit. 
Diese Datenverwendung ist durch Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) der Datenschutzgrundverordnung gedeckt, weil sie nur der Durchführung des Verwalterauftrages dient, und bedarf keine ausdrücklichen Einwilligung.

Sollten Sie die Weitergabe der Daten zu Zwecken der üblichen Tätigkeiten einer Hausverwaltung an Handwerksbetriebe, Hausmeisterdienste, Abrechnungsfirmen oder Versicherungen im Fall des Versicherungsschadens dennoch nicht wünschen, so teilen Sie uns dieses bitte in Schriftform mit.


Mit Ende unsere Geschäftsverhältnisses werden sämtliche Daten von Ihnen auf unseren Servern gelöscht, Daten in Papierform durch die Fa. Rhenus Data Office GmbH vernichtet. Hierzu liegt ein Vertrag vor.


Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.